Zwangsarbeiter_innen

Zwangsarbeit als Kriegsbeute

Schon vor 1939 bestand durch die intensive Industrieproduktion ein Arbeitskräftemangel im Deutschen Reich. 1939 waren in der Landwirtschaft 175.000 Ausländer „als vorübergehende Notmaßnahme“ im Einsatz. Mit Kriegsbeginn verschärfte sich der Mangel an Arbeitskräften erheblich. Arbeitszeitverlängerung und Urlaubskürzung kamen für deutsche Arbeiter wegen einer befürchteten Verschlechterung der Stimmung in der Bevölkerung für das NS-Regime nicht in Frage. Ein vermehrter Arbeitseinsatz von deutschen Frauen widersprach dem nationalsozialistischen Frauenbild.
Trotz gravierender ideologischer Bedenken wegen der „Gefährdung des deutschen Volkstums“ wurden nach dem Sieg über Polen „fremdvölkische“ polnische ZivilarbeiterInnen rasch in das Reich geholt. Das besetzte Polen sollte als Reservoir billiger Arbeitskräfte dienen. Arbeitskräfte waren Kriegsbeute.
Bis Januar 1940 war eine flächendeckende Arbeitsverwaltung in Polen aufgebaut, die durch Aufrufe und Plakataktionen versuchte, das geforderte Kontingent von einer Million Arbeitskräften anzuwerben. Da die geforderten Zahlen nicht erreicht wurden, entschieden sich die Besatzungsbehörden im April 1940 dazu, Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Ab April 1940 mussten sich alle 15-25jährigen Polen und Polinnen zum Arbeitseinsatz nach Deutschland melden. Durch Razzien und Inhaftierungen wurde die polnische Bevölkerung von Polizei und SS gezwungen, der Aufforderung zum Arbeitseinsatz im Reich nach zu kommen.
Im Mai 1940 waren ca. 1 Million polnische ZwangsarbeiterInnen im Reichsgebiet im Arbeitseinsatz. Der Umgang der „arischen Herrenmenschen“ mit den „slawischen Untermenschen“ wurde von Heinrich Himmler, dem Reichsführer der SS und Chef der deutschen Polizei, durch den Polenerlass vom 08.März 1940 geregelt. Ziel der Maßnahmen war eine komplette soziale Ausgrenzung der polnischen Zwangsarbeiter bei gleichzeitiger maximaler ökonomischer Ausbeutung ihrer Arbeitskraft mit möglichst geringfügigen Lohnkosten.

Bei Arbeitsantritt in Deutschland wurden alle Polen durch ein Merkblatt über die Bestimmungen des Polenerlasses belehrt. Das Papier war die legalistische Grundlage eines „Arbeitsvertrages“ und erlaubte, bei geringsten Abweichungen einen „Arbeitsvertragsbruch“ festzustellen und strengstens zu ahnden. Es wurde den ZwangsarbeiterInnen mündlich vorgetragen mit anschließender Bestätigung durch Unterschrift.

Polenerlass vom März 1940

Mit massiven Strafandrohungen sollten die Betroffenen eingeschüchtert und verfügbar gemacht werden.
Allerdings arbeiteten die Ausländer überall – der Kontakt mit der deutschen Bevölkerung war somit unausweichlich. Da eine flächendeckende Kontrolle unmöglich war, ließ sich das Kontaktverbot praktisch nicht umsetzen.
Die polnischen Zwangsarbeiter wurden durch ein auf der Kleidung angenähtes violettfarbenes „P“ auf gelbem Untergrund öffentlich diskriminiert. Damit waren die polnischen Arbeiter und Arbeiterinnen die erste Gruppe, die durch diese Art der Kennzeichnung stigmatisiert wurden. Die Ostarbeiter aus der Sowjetunion (ab Mitte 1941) mussten ein weißes „Ost“ auf blauem Grund tragen.

Bestimmungen des Polenerlasses

  • Verboten waren: das Verlassen des zugewiesenen Wohnorts, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, das Verlassen der Wohnung nach 21.00 Uhr, der Besuch von Kirchen, Gaststätten, Kinos, Theatern und kulturellen Veranstaltungen, Fotografieren und der Besitz von Streichhölzern.
  • Rigorose Bestimmungen regelten die Arbeitsverhältnisse. Da die Verweigerung noch so hoher Arbeitsanforderungen oder gar das Verlassen des Arbeitsplatzes unter Strafe stand, verfügten die Arbeitgeber über einen hohen Grad an „Befehlsgewalt“ mit dem Recht zur Züchtigung. Jeder Deutsche war für ZwangsarbeiterInnen ein/e Vorgesetzte/r.
  • Die polnischen Zwangsarbeiter erhielten nur 50-85% des Lohnes einer deutschen Arbeitskraft und bekamen weniger Verpflegung als Deutsche und westeuropäische Ausländer. Sie mussten den doppelten Satz an Sozialabgaben leisten.
  • Sie waren nicht der Strafjustiz, sondern direkt der Gestapo unterworfen. Ohne handfesten Grund konnten sie zur Strafe in ein so genanntes Arbeitserziehungslager eingewiesen werden.
    Alle privaten Kontakte zwischen Deutschen und Polen waren verboten. „Nur der deutsche Volksgenosse gehört in unsere Tischgemeinschaft.
  • Intime Beziehungen, so genannte „GV-Verbrechen“, endeten für die polnischen Frauen mit einer KZ-Haft und für die Männer mit der Todesstrafe.

Rassistische NS- Propaganda für die deutsche Bevölkerung

In zahlreichen Propagandaaktionen wurde die deutsche Bevölkerung auf die Behandlung der Polen und Polinnen als „Untermenschen“ und Feinde des deutschen Volkes eingeschworen:
Werdet nicht zu Verrätern an der deutschen Volksgemeinschaft! Die Polen gehören nicht zur deutschen Volksgemeinschaft. Wer sie wie Deutsche behandelt oder gar noch besser, der stellt seine eigenen Volksgenossen auf eine Stufe mit den Fremdrassigen. […] Wenn es nicht zu vermeiden ist, daß sie mit Euch unter einem Dach wohnen, dann bringt sie so unter, daß jede engere Berührung mit Eurer Familie ausgeschlossen ist.“ „Deutsche, seid zu stolz, Euch mit Polen einzulassen.“ „Seid gegenüber den Polen selbstbewußt.“ „Seid stolz auf eure Überlegenheit in jeder Beziehung.“ „Laßt keinen Zweifel daran, daß ihr die Herren im eigenen Land seid.“ (zit. nach J. August: Erinnern an Deutschland. Berlin 1986; U. Herbert: Fremdarbeiter. Berlin/Bonn 1985)
Deutsche Arbeitgeber sollten die polnischen Zwangsarbeiter als Angehörige eines Feindesstaates behandeln. Besonderes Augenmerk galt in der NS-Rassenideologie aber den „Pflichten gegenüber dem deutschen Blut„.
So wie es als größte Schande gilt, sich mit einem Juden einzulassen, so versündigt sich jeder Deutsche, der mit einem Polen oder einer Polin intime Beziehungen unterhält. Verachtet die tierische Triebhaftigkeit dieser Rasse! Seid rassenbewusst und schützt eure Kinder. Ihr verliert sonst euer höchstes Gut. Eure Ehre.“ (Merkblatt „Wie verhalten wir uns gegenüber den Polen?“, NSDAP-Stabsleitung 15.3.1940, zitiert nach Herbert, Fremdarbeiter, 1985, S. 80)

Verordnungen und Verbote reglementierten das Leben der polnischen Zwangsarbeiter aufs Strengste. Je tiefer ausländische Arbeitskräfte in der NS-Rassenordnung standen, desto schlechter waren ihre Lebensbedingungen. Versorgung und Entlohnung nord- und westeuropäischer Arbeiter lagen weit über denen von Polen und den so genannten Ostarbeitern aus der Sowjetunion.

Zwangsarbeit 1944/1945: Der Rassismus wird endgültig zum Alltag

Die große Wende brachte das Jahr 1942, als das Deutsche Reich nach dem Scheitern der „Blitzkrieg“-Strategie auf den „totalen“ Abnutzungskrieg umstellte. Er war angesichts der Einberufung fast aller deutschen Männer nur mit der massenhaften Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte durchzuführen. Sie stellten mehr als ein Viertel, in manchen Abteilungen Z.B. der AEG in Berlin bis zu 60% der Belegschaft. Nur mit ihnen wurde die landwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit einem Zwangsarbeitereinsatz von fast 50% und die von Albert Speer organisierte Rüstungsproduktion aufrechterhalten. Großunternehmen, kleine Handwerksbetriebe und Bauern forderten immer mehr AusländerInnen an und waren so mitverantwortlich für den zunehmenden Masseneinsatz von ZwangsarbeiterInnen.
Nie lebten und arbeiteten so viele Fremde in Deutschland wie in den letzten beiden Kriegsjahren: Über acht Millionen ausländische Zivilarbeitskräfte, KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene aus 20 europäischen Ländern lebten im Sommer 1944 in über 30.000 Lagern im Reich. Die meisten ZwangsarbeiterInnen kamen aus militärisch besetzten oder in Abhängigkeit gehaltenen Ländern. Über ein Drittel von ihnen waren Frauen und Mädchen. 85% der Frauen, die manchmal auch Kinder mitbrachten oder im Lager gebaren, kamen aus der Sowjetunion und Polen. Viele der Verschleppten waren Jugendliche – nicht nur bei Daimler-Benz – arbeiteten sogar Neunjährige.
Fritz Sauckel, Generalbevollmächtigter des NS-Regimes für den Arbeitseinsatz, erklärte 1944: „Von fünf Millionen Arbeitern, die nach Deutschland gekommen sind,  sind keine 200 000 freiwillig gekommen“.
Die meisten WesteuropäerInnen waren nach Deutschland dienstverpflichtet worden. Aus der Sowjetunion wurden 1942 pro Woche 40.000 Menschen von der Straße weg verschleppt. Die deutschen „Herrenmenschen“ planten die systematische Unterwerfung der „rassisch minderwertigen“, osteuropäischen „Arbeitsvölker“ – Arbeit als Beute des rassistischen Vernichtungskrieges. Zu diesen verschleppten ZivilistInnen kamen fast zwei Millionen Kriegsgefangene.
Anders als die Vernichtungslager lagen die Zwangsarbeiterbaracken direkt vor den Fenstern der deutschen Bevölkerung. Auf ihren langen täglichen Arbeitswegen durch Städte und Dörfer waren die Fremden ebenso unübersehbar wie auf den Feldern und in den Fabriken.
Wie gingen NachbarInnen und – zu Vorgesetzten aufgestiegene – KollegInnen mit dem abgestuften Diskriminierungs- und Ausbeutungssystem um ZeitzeugInnen nennen das Brot-zu-stecken immer wieder als einzigen Kontakt mit der meist anonym bleibenden Masse fremder Arbeitskräfte – Indiz für die Sichtbarkeit des Hungers, auch für ein schlechtes Gewissen? Die meisten Deutschen waren mit sich beschäftigt und interessierten sich nicht für das Schicksal der AusländerInnen.
Nicht selten wurden freilich auch Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen Deutsche, die verbotenen Kontakt mit Ausländern hatten. Bei sexuellen Verbindungen mit ‘Fremdvölkischen’ wurden Frauen bestraft und gedemütigt; männliche Lagerführer oder Vorarbeiter konnten Polinnen und ‘Ostarbeiterinnen’ dagegen meist straflos vergewaltigen – Rassismus ist nicht geschlechtsneutral.
Der Historiker Ulrich Herbert schreibt: „Die Diskriminierung der Arbeiter aus Osteuropa wurde ebenso als gegeben hingenommen wie die Kolonnen halbverhungerter Menschen, die täglich durch die Straßen der Städte in die Fabriken marschierten […], eben das aber machte das Funktionieren des nationalsozialistischen Arbeitseinsatzes aus: dass die Praktizierung des Rassismus zur täglichen Gewohnheit, zum Alltag wurde.“ (U.Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland )
1944 mussten fast 8 Millionen Kriegsgefangene und zwangsverschleppte Zivilarbeiter im Deutschen Reich Frondienste leisten. In der Landwirtschaft war jeder 2. Arbeitsplatz, in der Industrie- und Rüstungsproduktion und auf dem Bau jeder dritte Arbeitsplatz mit einem Ausländer besetzt.
1942 kamen wöchentlich 40.000 zwangsverschleppte Arbeitskräfte nach Deutschland. Nur durch den Ausländereinsatz war die Versorgungslage der deutschen Bevölkerung bis in die letzte Kriegsphase auf hohem Niveau gesichert, eine wichtige Voraussetzung für de Loyalität der Bevölkerung gegenüber dem Regime.

„Ohne Ausländer wäre für Deutschland dieser Krieg im Frühjahr 1942 verloren gewesen“.
(U. Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik, S.147)

Selbst auf dem militärischen Rückzug gelang es dem NS-Regime zwischen Anfang 1943 und Kriegsende noch einmal 2,5 Millionen ausländische Zivilarbeiter und Kriegsgefangene ins Reich zu bringen. Ganze Jahrgänge wurden dienstverpflichtet, 1944 sogar der Jahrgang 1930.

„Von 77.000 Arbeitskräften aus dem Bereich der Heeresgruppe Mitte waren 5400 zwischen 10 und 14 Jahre alt und 5.390 jünger als zehn Jahre. (S. 141) Razzien und Menschenjagden wurden zur Regel.“
(U. Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik, S.141).

Die Arbeits- und Lebensbedingungen der „Ostarbeiter“ und sowjetischen Kriegsgefangenen waren denkbar schlecht, den polnischen Arbeitern ging es nur unwesentlich besser. (U. Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland, S. 143). Es gab eine klar erkennbare Abstufung: Deutsche- Westarbeiter- Ostarbeiter. Unterbringung und medizinische Versorgung waren miserabel. Die Ernährung mit Rübensuppen und Brot lag weit unter dem notwendigem täglichem Minimum von 40 g Eiweiß. Die Überlebenszeit in Industrie, Rüstung und am Bau war auf wenige Monate reduziert. Die Sterberate war gewaltig. Bis Ende 1942 konnten die Nazis die „Abgänge“ durch Tod und Krankheit durch Nachschub mit Kriegsgefangenen und zwangsverschleppten Zivilisten zügig ersetzen. Für das Nazi Regime waren die Polen und „Ostarbeiter“ aus Russland Kriegsbeute und billige Produktionsmittel, in beliebiger Menge jeder Zeit ersetzbar:
wenn Hunderttausende eingingen, kämen weitere Hunderttausende dran“, so ein DAF Mann in Essen.

Zwangsarbeit jüdischer KZ Häftlinge

Obwohl 1943 1,5 Millionen Arbeitskräfte fehlten, blieb das Primat des Rassismus vor allen wirtschaftlichen Erwägungen bestehen. (U. Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland, S.143) Infolge der deutschen Gebietsverluste griff die deutsche Industrie 1944 immer stärker auch auf KZ-Häftlinge zu. Erst 1944 wurden trotz ideologischer Bedenken im fast judenfreien Deutschland jüdische Arbeitskräfte zu Zehntausenden aus den KZ geholt und mussten unter härtesten Bedingungen in Außenlagern Schwerstarbeit für die Produktion von Waffen und Munition sowie den Aufbau der unterirdischen Rüstungsproduktion leisten. Statt Fabriken bei den KZs zu bauen (Vorreiter IG Farben 1941 in Auschwitz, Siemens 1942 in Ravensbrück, aber auch der Baukonzern Hochtief), wurden nun Hunderte von KZ-Außenlagern bei den Fabriken eingerichtet.

„Lebens?“-Bedingungen – ein Augenzeugenbericht

Der Bericht des Gesandtschaftsrats Starke vom 16. August 1943 braucht keinen Kommentar. Als Beamter des Auswärtigen Amtes inspizierte Starke einige Ostarbeiterlager in Berlin auf eigene Faust:

„Trotz der den Ostarbeitern offiziell zustehenden Rationen ist einwandfrei festgestellt worden, dass die Ernährung in den Lagern folgendermaßen aussieht: Morgens einen halben Liter Kohlrübensuppe, Mittags im Betrieb einen Liter Kohlrübensuppe. Abends einen Liter Kohlrübensuppe. Zusätzlich erhält der Ostarbeiter 300g Brot täglich. Hinzu kommen wöchentlich 50-75g Margarine, 25g Fleisch oder Fleischwaren, die je nach der Willkür der Lagerführer verteilt oder vorenthalten werden […]. Große Mengen von Lebensmitteln werden verschoben. Diese den Ostarbeitern bestimmten Lebensmittel werden von den anderen ausländischen Arbeitern aufgekauft und an die Ostarbeiter für Wucherpreise verkauft. […] Es sei hier noch erwähnt, dass der größte Teil der Arbeiterinnen die Entbindung mehr fürchtet als den Tod. So mußte ich selbst sehen, wie Ostarbeiterinnen auf Betten ohne Matratze auf den Stahlfedern lagen und in diesem Zustand entbinden mussten […]. Die größte Geißel der Lager aber bildet die Tuberkulose, die sich auch unter Minderjährigen sehr stark ausbreitet. Im Rahmen der sanitären und gesundheitlichen Lage, in der sich die Ostarbeiter befinden, muß unterstrichen werden, dass es den deutschen und russischen Ärzten von den Betriebskrankenkassen verboten wird, irgendwelche Medikamente den Ostarbeitern zu verabfolgen. Die an Tuberkulose Erkrankten werden nicht einmal isoliert. Die Erkrankten werden mit Schlägen gezwungen, ihrer Arbeit nachzugehen, weil die Lagerbehörden die Zuständigkeit der behandelnden Ärzte anzweifeln. Es entzieht sich meiner Kenntnis, aus welchen Gründen die deutschen Stellen eine große Anzahl Kinder aus den Ostgebieten nach Deutschland importierten. Es steht jedoch fest, dass sich zahlreiche Kinder von 4 bis 15 Jahren in den Lagern befinden und daß sie in Deutschland weder Eltern noch sonstige Verwandte besitzen. Daß diese Kinder für deutsche Kriegsziele wertlos sind, ist offensichtlich. Die Ernährungslage, der gesundheitliche Zustand und die materielle Not tragen sicherlich nicht dazu bei, die ‚Moral’ des Ostarbeiters zu stärken. Er befindet sich in allgemeiner Apathie, in der er vom Leben nichts mehr erhofft. So werden z.B. Frauen mit genagelten Brettern ins Gesicht geschlagen. Männer und Frauen werden wegen des leichtesten Vergehens nach Ablage der Oberbekleidung im Winter in betonierte kalte Kerker gesperrt und ohne Essen gelassen. Aus ‚hygienischen Rücksichten’ werden Ostarbeiter im Winter auf dem Hof des Lagers aus Schläuchen mit kaltem Wasser begossen. Hungrige Ostarbeiter werden wegen einiger gestohlener Kartoffeln vor den versammelten Lagerinsassen auf die unmenschlichste Art und Weise hingereichtet.“
(zitiert aus: Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland, C.H. Beck, 2001, S. 159)