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[taz] Ungerecht behandelt?

POLIZEI VOR GERICHT

War das Vorgehen der Bundespolizei auf dem Bahnhof von Uelzen am 2. Juni vorigen Jahres rechtswidrig? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Hannover ab Montag klären, nachdem zwölf Betroffene geklagt haben. Wie konnte es dazu kommen, dass eine Gruppe von 40 jungen Göttinger Antifaschisten, die an einem Protest gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Hamburg teilgenommen hatten, von der Bundespolizei festgesetzt wurde, während 100 rechtsextreme, sogenannte „Autonome Nationalisten“ zu ihrem Anschlusszug ins Ruhrgebiet eskortiert worden sind? „Eine derartig perfide Vorgehensweise und Behandlung mit zweierlei Maß ist bisher beispiellos“, sagt der Göttinger Anwalt Sven Adam.

Der 2. Juni 2012 war kein guter Tag für Nazis: Mehr als 9.000 Menschen hatten die Marschroute am „Tag der deutschen Zukunft“ in Hamburg blockiert. Obwohl die Polizei versuchte, eine Alternativroute frei zu bekommen, musste der Marsch abgebrochen werden. Die Rechten wurden in S-Bahnen gestopft und am Hauptbahnhof in Züge in ihre Heimat gesetzt.

In Uelzen empfing die Bundespolizei den Zug aus Hamburg, in dessen hinteren Abteilen sich auch linke Teilnehmer befanden, die nach Göttingen weiterfahren wollten. Die Bundespolizei versuchte, beide Lager zu trennen und begleiteten die Neonazis auf ein Gleis Richtung Ruhrgebiet. Dennoch ist ein Rechter durch ein Wurfgeschoss schwer verletzt worden. Die linke Gruppe ist daraufhin erkennungsdienstlich behandelt worden und bekam einen Platzverweis, sodass sie nicht mehr nach Göttingen weiterfahren konnte.

Lange hielt die Bundespolizei Akten und Videomaterial unter Verschluss. Denn es stellte sich heraus, dass der Flaschenwurf nicht aus dieser Gruppe gekommen war, sondern von einem anderen Bahnsteig und vielleicht sogar aus der rechten Szene selbst.

Quelle:
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?dig=2013%2F06%2F29%2Fa0125

Zum Thema: Pressemitteilung zum Verfassungsschutzbericht 2012

PM: Verfassungschutzbericht 2012

In dem letzte Woche vorgestellten Verfassungsschutzbericht des sogenannten Bundesamtes für Verfassungsschutz des Jahres 2012 befinden sich ebenso wie im Verfassungsschutzbericht des Landes Niedersachsen neben unzähligen Halbwahrheiten, sowie Anschuldigungen ohne Belege auch dreiste Lügen.

Eine dieser Lügen betrifft Geschehnisse, die sich in Uelzen abgespielt haben sollen.
(Siehe VSBericht-Bund S. 167, VSBericht-Nds S. 107)

Die in den Berichten beschriebenen Sachverhalte, nach denen es in Uelzen zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen 200 Personen mit Schwerverletzen gekommen sei, entbehren jeglicher Grundlage und sollen antifaschistisches Engagement diskreditieren.

Vielmehr ist es so, dass die Polizei es nach dem Naziaufmarsch in Hamburg am 02.06.2012 zugelassen hat, dass die abreisenden Nazis sich zwei Stunden im Harburger Bahnhof aufhalten und dort auf Personen Jagd machen konnten, die ihrem ‚Weltbild‘ nicht entsprachen.

Mit dem letzten möglichen Zug fuhren Antifaschist_innen aus Ost- und Süd-Niedersachsen vom Hamburger Hauptbahnhof Richtung Süden. In Harburg mussten sie erleben, wie die Polizei es zuließ, dass eine beträchtliche Anzahl von extremen Rechten in den Zug Richtung Süden mit einstieg. Erst auf Protest der Antifaschist_innen hin, wurde die Gruppe der Rechten von wenigen Polizeibeamten begleitet.

Im Umsteigebahnhof Uelzen angekommen, wurden beide Gruppen von zahlreichen Einheiten der Polizei empfangen und auseinander gehalten. Die örtliche Bundespolizei wurde hierbei von weiteren niedersächsischen Polizeieinheiten unterstützt, ebenso wurden Polizeihunde ohne Maulkorb eingesetzt.

Die Nazis wurden in den letzten Zug Richtung Hannover begleitet, während für die Antifaschist_innen die Reise unterbrochen wurde. Sie erhielten einen Platzverweis für den Uelzener Bahnhof. Sie hätten somit die Nacht in Uelzen verbringen müssen und hätten erst am nächsten Morgen ihre zwangsweise unterbrochene Heimreise fortsetzen können. Glücklicherweise konnten die betroffenen Personen durch gelebte Solidarität auf anderem Wege zu ihren Wohnorten gebracht werden. Gegen dieses rechtswidrige Vorgehen der Polizei laufen bereits juristische Ermittlungen.

Angesichts dieser polizeilichen Einschränkung der Bewegungsfreiheit antifaschistischer Menschen ist es ein Hohn, wenn der Inlandsgeheimdienst davon spricht, es sei in Uelzen inmitten dieser starken Polizeipräsenz zu Auseinandersetzungen gekommen, zumal eine der angeblich beteiligten Gruppen den Bahnhof verlassen musste.

Solche unwahren Behauptungen sind keine Seltenheiten in den Berichten der verschiedenen Ämter des „Verfassungsschutz“ genannten Inlandsgeheimdienst. Die Berichte unterliegen keinen wissenschaftlichen Standards und Behauptungen und Einschätzungen sind frei jeder Quelle und somit nicht überprüfbar. Wie die ganze Tätigkeit der deutschen Inlandsgeheimdienste unterliegen auch ihre Jahresberichte politischer Leitbilder. Hierbei wird im Sinne der unwissenschaftlichen Totalitarismustheorie nationalsozialistisches Handeln à la NSU nicht nur indirekt mit aufgebaut, sondern Personen, die sich gegen Faschist_innen einsetzen, auf die selbe Stufe als sogenannte ‚Extremisten“ gestellt und diskreditiert. Da es natürlich gravierende Unterschiede zwischen Antifaschist_innen und Nazis gibt, wird sich Lügen bedient, um diese scheinbar zu beseitigen.

Wir stellen uns entschieden gegen die Diskreditierung und Kriminalisierung antifaschistischen Handelns.

Uelzener Bündnis gegen Rechts
Jugendantifa Uelzen
Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen