POLIZEI VOR GERICHT
War das Vorgehen der Bundespolizei auf dem Bahnhof von Uelzen am 2. Juni vorigen Jahres rechtswidrig? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Hannover ab Montag klären, nachdem zwölf Betroffene geklagt haben. Wie konnte es dazu kommen, dass eine Gruppe von 40 jungen Göttinger Antifaschisten, die an einem Protest gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Hamburg teilgenommen hatten, von der Bundespolizei festgesetzt wurde, während 100 rechtsextreme, sogenannte „Autonome Nationalisten“ zu ihrem Anschlusszug ins Ruhrgebiet eskortiert worden sind? „Eine derartig perfide Vorgehensweise und Behandlung mit zweierlei Maß ist bisher beispiellos“, sagt der Göttinger Anwalt Sven Adam.
Der 2. Juni 2012 war kein guter Tag für Nazis: Mehr als 9.000 Menschen hatten die Marschroute am „Tag der deutschen Zukunft“ in Hamburg blockiert. Obwohl die Polizei versuchte, eine Alternativroute frei zu bekommen, musste der Marsch abgebrochen werden. Die Rechten wurden in S-Bahnen gestopft und am Hauptbahnhof in Züge in ihre Heimat gesetzt.
In Uelzen empfing die Bundespolizei den Zug aus Hamburg, in dessen hinteren Abteilen sich auch linke Teilnehmer befanden, die nach Göttingen weiterfahren wollten. Die Bundespolizei versuchte, beide Lager zu trennen und begleiteten die Neonazis auf ein Gleis Richtung Ruhrgebiet. Dennoch ist ein Rechter durch ein Wurfgeschoss schwer verletzt worden. Die linke Gruppe ist daraufhin erkennungsdienstlich behandelt worden und bekam einen Platzverweis, sodass sie nicht mehr nach Göttingen weiterfahren konnte.
Lange hielt die Bundespolizei Akten und Videomaterial unter Verschluss. Denn es stellte sich heraus, dass der Flaschenwurf nicht aus dieser Gruppe gekommen war, sondern von einem anderen Bahnsteig und vielleicht sogar aus der rechten Szene selbst.
Quelle:
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?dig=2013%2F06%2F29%2Fa0125
Zum Thema: Pressemitteilung zum Verfassungsschutzbericht 2012